Das war mehr als unglücklich: Berlins Regierender Bürgermeister, Michael Müller, hat vor einigen Tagen im Zusammenhang mit dem solidarischen Grundeinkommen vorgeschlagen, Langzeitarbeitslose als Ernährungsberater zu beschäftigen. Den Hintergrund der Äußerung finde ich gar nicht mal so schlecht, nämlich nicht in den „normalen“ Arbeitsmarkt vermittelbare Menschen mit „gesellschaftlich relevanten“ Tätigkeiten zu betrauen. Nur ist das mit der Ernährungsberatung ganz schön daneben, weil dazu ein wenig mehr gehört, als ein Schnellkurs zu den Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung.
Zu Recht ging also ein Aufschrei durch die Berufsgruppe, sogar mit eigenem Hashtag #AufschreiErnaehrungsberatung, vorgeschlagen von Journalist und Ernährungswissenschaftler Dr. Friedhelm Mühleib in seinem Blogbeitrag #AufschreiErnährungsberatung auf tellerrandblog.de (Dort lohnt es übrigens auch, die Kommentare zu lesen!).
Recht fix reagierte auch der VDOE, der BerufsVerband Oecotrophologie e.V., und verfasste eine Stellungnahme mit dem Titel „Zur Diskussion um das solidarische Grundeinkommen:
BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE) fordert sofortige Streichung der Ernährungsberatung aus dem Tätigkeitskatalog beim SGE-Konzept“.
Der VDOE ist ebenfalls der Auffassung, dass die Beratung zur gesunden oder ausgewogenen Ernährung gesellschaftlich im höchsten Maße relevant ist. Jedoch weder die inhaltlichen (vor allem ernährungsphysiologischen und lebensmittelwissenschaftlichen), noch die methodischen Kompetenzen zur Ausführung dieser Beratung können „im Schnellkurs“ erlernt werden. „Gut vermittelte“ Grundkenntnisse, wie im Konzept genannt, reichen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit nicht aus!
Weiterhin weist der VDOE in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen, wissenschaftlich evidenten sowie statistisch und ökonomisch relevanten Gesundheitsrisiken durch unsachgemäße Ernährungsberatung bzw. -therapie hin (z.B. Fehl-, Mangelernährung, Stigmatisierung, Essverhaltens-/Essstörungen), respektive derer keine andere als eine adäquate qualifizierte Ausführung akzeptabel sein kann. Zudem ist die Grenze von Gesundheitsförderung und Ernährungstherapie nicht immer strikt zu ziehen, da viele Menschen ernährungsbedingte Erkrankungen aufweisen und oftmals Medikamente einnehmen. Insofern ist hier z.B. das Wissen von ernährungsmedizinischen Hintergründen oder Wechselwirkungen von Nahrung und Medikamenten ebenfalls relevant, um individuelle Empfehlungen zu erarbeiten oder auszusprechen. Laien mit Kurzschulungen und Grundkenntnissen dürfen hiermit nicht betraut werden!
Die komplette VDOE-Stellungnahme gibt es hier als PDF zum Herunterladen>> 20180406VDOE-STELLUNGNAHME_ZUM_SGE-2
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