Lecker Fruchtsaft beim Blogger-Event – und wieder was gelernt!

[Werbung wegen Verlinkung] In diesem Frühjahr war ich in kurzer Folge auf zwei Blogger-Events, bei denen ich kulinarisch sehr verwöhnt wurde, und beide Male war das im Rahmen von EU-Absatzförderkampagnen. Und zwar einmal für Fruchtsaft, genauer für die Kampagne Natürlich mit Saft vom Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. (VdF) und einmal für Feta (Feta PDO. Let’s get real!). Und weil ich bei beiden Events nicht nur lecker gegessen und getrunken habe, sondern auch etwas gelernt, möchte ich gerne berichten. Denn wer mich kennt, weiß vielleicht, dass ich warenkundliche Infos gerne schreibe. Heute gibt es daher eine kurze Warenkunde Fruchtsaft, die Warenkunde Feta folgt dann in den nächsten Tagen.

Wer mich kennt, weiß außerdem, dass ich als Aperitif lieber etwas mit Sekt als etwas mit Saft nehme ;-). Aber der Quitten-Drink mit Shiso-Blatt (japanische Kresse) war genau nach meinem Geschmack. Auf die Drinks, die passend zu dem köstlichen Essen im Bayleaf kreiert wurden, kann ich hier nicht näher eingehen, aber es waren alles Geschmackserlebnisse, mal im Positiven und mal nicht so nach meinem persönlichen Gusto…

Nun aber zum Saft:

Was ist eigentlich Fruchtsaft?

Das hört sich nach einer blöden Frage an, aber nach meiner Erfahrung gibt es viele Menschen, die das gar nicht so genau wissen. Daher hier mal die Definition:

Laut der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung – FrSaftErfrischGetrV hat Fruchtsaft  immer ein Fruchtgehalt von 100 Prozent – auch wenn das nicht ausdrücklich auf dem Etikett steht! Man muss kein Rechengenie sein, um zu erfassen, dass bei 100 Prozent weder zugesetzter Zucker noch Farb- und Konservierungsstoffe Platz haben.

Und was sind dann Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränke?

Erstmal werden alle Früchte zu 100 % Saft verarbeitet. Aber einige Sorten schmecken als reiner Fruchtsaft zu sauer (Johannisbeere, Sauerkirsche) oder sind zu dickflüssig (z. B. Banane) und werden, mit Wasser und Zucker oder Honig gemischt, trinkfertig als Fruchtnektar angeboten. Dabei ist im Lebensmittelrecht genau festgelegt, wie viel Fruchtanteil die verschiedenen Varianten mindestens enthalten müssen: Im Aprikosennektar beispielsweise mindestens 40 und im Johannisbeernektar mindestens 25 Prozent Frucht. Auch bei Fruchtnektaren dürfen keine Farb- und Konservierungsstoffe eingesetzt werden.

Fruchtsaftgetränke bestehen hauptsächlich aus Wasser (Trink- oder Mineralwasser) und aus 6 bis 30 Prozent Frucht, je nach Sorte. Hier dürfen aber auch natürliche Fruchtaromen, Süßungsmittel und Genusssäuren zugefügt werden.

Mehr Infos gibt es in der Rubrik Saftwissen auf natuerlich-mit-saft.eu.

Und hier noch Bilder vom Essen und den passenden Getränken vom Event – natürlich alles mit Saft:

 

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[Werbung] Nochmal ganz lieben Dank für das tolle Foodpairing-Menü und das schöne Event an @natuerlichmitsaft @denise.j.blasczok @supersebs ?

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Gelernt habe ich übrigens an dem Nachmittag auch von der Fernsehjournalistin Denise J. Blasczok, wie ich mit dem Smartphone gute Videos für die Sozialen Medien drehen kann. Es ist allerdings noch ein wenig Üben angesagt, bevor ihr da was von mir seht 😉

Melanie Kirk-Mechtel
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